Elektronische Führerscheinkontrolle
Die Begriffe Halterverantwortung und Halterhaftung im Sinne des §21 Abs. 1 und 2 StVG (Führerscheinprüfung) stellen den Fuhrparkverantwortlichen vor eine große Herausforderung. Er muss sicherstellen, dass seine Fahrzeugnutzer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Auch die regelmäßige und im Sinne der Halterhaftung gesetzliche Führerscheinkontrolle wird automatisiert. Die Kombination aus elektronischen Schlüsselschränken und dem RFID-Sicherheitssiegel ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Steuerung der Abläufe zur Führerscheinkontrolle. Das Lesen des RFID-Siegels erfolgt berührungslos durch Vorhalten des Führerscheins vor den entsprechenden RFID-Kartenleser. Der elektronische Schlüsselschrank oder Fachanlage gibt den gewünschten Schlüssel erst nach erfolgreicher Prüfung frei.